Brüssel verschiebt, statt abzuschaffen. EU-Rat und Europäisches Parlament haben sich auf das sogenannte "Omnibus VII"-Paket geeinigt - eine Sammlung von Änderungen am AI Act, die den Rechtsrahmen für KI in Europa "vereinfachen und straffen" sollen. In der Praxis heißt das vor allem: Die härtesten Fristen werden nach hinten geschoben.

Die wichtigsten Änderungen

Die Compliance-Deadline für Hochrisiko-KI-Systeme, die ursprünglich auf den 2. August 2026 festgelegt war, wird deutlich verschoben:

  • Eigenständige Hochrisiko-KI: Neue Frist 2. Dezember 2027 - also 16 Monate Aufschub
  • In Produkte eingebettete KI (Maschinen, Medizinprodukte, Spielzeug): Neue Frist 2. August 2028
  • Wasserzeichen-Pflicht: Anbieter müssen KI-generierte Inhalte bis zum 2. Dezember 2026 maschinenlesbar kennzeichnen - ein deutlich kürzerer Übergangszeitraum von nur drei Monaten

Dazu kommen inhaltliche Ergänzungen: KI-Systeme zur Erzeugung nicht-einvernehmlicher sexueller oder intimer Inhalte werden als neue verbotene Praktik aufgenommen. Das KI-Reallabor-System (Regulatory Sandboxes) bekommt mehr Zeit - die Einrichtungsfrist wird bis August 2027 verlängert.

Was die Einigung wirklich bedeutet

Die zypriotische Staatsministerin Marilena Raouna spricht von "Rechtssicherheit" und "digitaler Souveränität". Die Realität ist weniger feierlich: Der AI Act hat den europäischen KI-Sektor mit Compliance-Anforderungen überfrachtet, die technisch kaum umsetzbar waren - jedenfalls nicht bis August 2026. Statt den Fehler grundsätzlich zu korrigieren, kauft Brüssel Zeit.

An den grundlegenden Klassifikationen ändert der Omnibus nichts. Hochrisiko-KI-Systeme bleiben über ihren Einsatzzweck definiert - Personalauswahl, Kreditvergabe, biometrische Erkennung, kritische Infrastruktur. Und für Anbieter von General-Purpose-KI-Modellen mit systemischem Risiko gelten weiterhin erhöhte Transparenz- und Sicherheitspflichten. Die Verschiebung betrifft die Fristen, nicht die Substanz.

Positiv ist die klarere Abgrenzung: Ein neuer Mechanismus soll Überschneidungen zwischen dem AI Act und bestehender Produktsicherheitsgesetzgebung (etwa der Maschinenverordnung) vermeiden. Für Strafverfolgung, Grenzmanagement, Justiz und Finanzinstitute gibt es zudem explizite Ausnahmen. Und Unternehmen bis zur Größe "kleiner Mittelständler" (Small Mid-Caps) erhalten regulatorische Erleichterungen, die bisher nur KMU vorbehalten waren.

🎯 Was das für die Praxis bedeutet

1. Hochrisiko-Compliance erst ab Ende 2027: Wer ein eigenständiges Hochrisiko-KI-System betreibt, hat nun bis Dezember 2027 Zeit. Das verschafft Luft, aber die Vorbereitung sollte jetzt beginnen - nicht erst in 18 Monaten.

2. Wasserzeichen-Pflicht kommt schnell: Bis Dezember 2026 müssen KI-generierte Inhalte maschinenlesbar gekennzeichnet werden. Wer Bildgenerierung, Textproduktion oder Audio-Tools produktiv einsetzt, braucht jetzt eine Kennzeichnungsstrategie.

3. KI-Kompetenzpflicht bleibt bestehen: Die allgemeine Pflicht zur KI-Schulung von Mitarbeitern ist vom Omnibus nicht betroffen. Hier gibt es keinen Aufschub.

📰 Quellen
EU-Rat Pressemitteilung ↗
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