Ein Unternehmen, in dem kein einziger Mensch mehr arbeitet - weder im operativen Betrieb noch in der Chefetage. Was lange wie ein Gedankenspiel aus der Science-Fiction klang, soll im US-Bundesstaat Delaware handfeste Realität werden. Ein 36-seitiger Gesetzentwurf sieht vor, eine völlig neue Unternehmensform zu etablieren: die Artificial Intelligence Company (AIC). Die Geschäftsführung übernimmt dabei vollständig ein autonomer KI-Agent. Und der menschliche Geldgeber im Hintergrund? Er soll durch einen gesetzlich garantierten Haftungsschild vor den finanziellen Folgen und Pflichtverletzungen seiner künstlichen Intelligenz geschützt werden.

Der Vorstoß sorgt in den USA für helle Aufregung. Der Vorsitzende des einflussreichen Aufsichtsausschusses im US-Repräsentantenhaus, James Comer, hat eine offizielle Untersuchung gegen Delawares Gouverneur Matt Meyer eingeleitet und verlangt bis zum 9. November 2026 die Offenlegung aller Akten, Gutachten und Kommunikationsprotokolle. Fast zeitgleich schlägt nun auch die Tech-Prominenz Alarm: Microsoft-AI-Chef Mustafa Suleyman warnte öffentlich auf X und bezeichnete den Plan, autonome Agenten ganze Firmen leiten zu lassen, als „zutiefst besorgniserregend“.

Delaware will KI-Agenten per Gesetz zur Führungsperson erklären

Die Tragweite der Initiative ist kaum zu überschätzen. Delaware gilt als das juristische Herz der US-Wirtschaft: Rund zwei Drittel aller Fortune-500-Konzerne sind in dem kleinen Ostküstenstaat eingetragen, allein im vergangenen Jahr wurden dort über 334.000 neue Unternehmen registriert. Wenn Delaware sein Gesellschaftsrecht anpasst, betrifft das die weltweiten Spielregeln des Handels.

Der Entwurf für den Artificial Intelligence Company Act, der von der auf Gesellschaftsrecht spezialisierten Kanzlei Richards, Layton & Finger mitverfasst wurde, geht radikal vor: Unter § 81-102 wird der Begriff der geschäftsführenden „Person“ explizit auf einen autonomen KI-Agenten erweitert. Das Gesetz definiert diesen Agenten als Softwaresystem, das seine Umgebung wahrnimmt, eigenständig Entscheidungen trifft und vorgegebene Ziele ohne routinemäßige menschliche Aufsicht umsetzt.

Eine solche KI-Firma soll nahezu alle Rechte einer klassischen Kapitalgesellschaft erhalten. Sie darf Vermögen erwerben, Verträge rechtsgültig unterzeichnen, Personal einstellen und vor Gericht unter eigenem Namen klagen oder verklagt werden. Zulässig ist laut Entwurf jeder rechtmäßige Geschäftszweck - mit einer einzigen Ausnahme: das klassische Bankgeschäft bleibt künstlichen Managern vorerst verwehrt.

Der Haftungsschild: Wer haftet, wenn der Algorithmus scheitert?

Der eigentliche juristische Zankapfel verbirgt sich in den Haftungsregeln des Entwurfs. Eine AIC darf laut Satzung genau einen Gesellschafter haben. Dabei kann es sich um eine reale Einzelperson oder eine Muttergesellschaft handeln, die das Gründungskapital bereitstellt und die erwirtschafteten Gewinne einstreicht.

Trifft der KI-Agent im Geschäftsalltag jedoch fatale Fehlentscheidungen, bricht Verträge oder schädigt Dritte, greift ein umfassender Haftungsausschluss zugunsten des menschlichen Eigners. Solange die Firma zum Zeitpunkt der Handlung über ausreichendes Eigenkapital verfügte („adequately capitalized“) und dem Geldgeber kein vorsätzlicher Gesetzesverstoß oder direkter Betrug nachgewiesen werden kann, bleibt sein privates Vermögen unangetastet. Vertragspartner und Geschädigte können im Schadensfall ausschließlich auf das Betriebsvermögen der AIC zugreifen.

Rechtswissenschaftler schlagen deshalb Alarm. Andrew Baker, Rechtsprofessor an der University of California in Berkeley, bewertete den Entwurf gegenüber Medien als einen „übermäßig großzügigen Haftungsschild“, für den eine nachvollziehbare rechtspolitische Begründung fehle. Kritiker befürchten, dass findige Akteure riskante Spekulationen, aggressive Marktstrategien oder automatisierte Rechtsstreitigkeiten in AIC-Konstrukte auslagern, um Gewinne abzuschöpfen, während Verluste und Schäden bei Gläubigern hängenbleiben.

Aufsichtsausschuss vermutet verdeckten Lobbyismus

Im US-Kongress hat der Vorgang das House Committee on Oversight and Government Reform auf den Plan gerufen. In seinem vierseitigen Untersuchungsschreiben an Gouverneur Meyer wirft Ausschusschef James Comer der Administration vor, ein intransparentes Schlupfloch für Tech-Konzerne zu schaffen. Die Delaware-Initiative drohe dazu missbraucht zu werden, mächtige KI-Unternehmen und deren Investoren vor der Verantwortung für fahrlässige und schädliche Handlungen zu schützen.

Besonders irritiert zeigt sich der Kongressausschuss über das Zustandekommen des Vorhabens. Der Entwurf entstand im Rahmen einer öffentlich-privaten Kooperation zwischen Delawares Secretary of State Charuni Patibanda-Sanchez und dem Compliance-Startup Norm Ai. Ein zweiseitiger Tätigkeitsbericht der staatlichen KI-Kommission vom Dezember 2025 erwähnte mit keinem Wort Sicherheitsanalysen, Schadensszenarien oder Beratungen mit unabhängigen Experten. Comer deutete an, dass der Kongress ein Bundesgesetz auf den Weg bringen könnte, um einzelstaatliche Sonderwege dieser Art rechtlich zu unterbinden.

Die Befürworter in Dover verteidigen ihren Ansatz. Software treffe im Internet längst wirtschaftliche Entscheidungen und kaufe Dienstleistungen ein - bisher jedoch in einem rechtlichen Graubereich. Eine 30-monatige Erprobungsphase in einem kontrollierten Testfeld, einem sogenannten regulatorischen Sandkasten, solle die Handlungen der Algorithmen überhaupt erst sichtbar, protokollierbar und bei Fehlverhalten abschaltbar machen.

Staatseinnahmen und die Vision des selbstfahrenden Betriebs

Dass Delaware bei dem Thema aufs Tempo drückt, hat auch handfeste finanzielle Gründe. Gebühren für Firmengründungen und die sogenannte Franchise-Steuer machen einen erheblichen Teil des staatlichen Haushaltsbudgets aus. Secretary of State Patibanda-Sanchez räumte auf Kommissionssitzungen unumwunden ein, dass eine neue Rechtsform erhebliche zusätzliche Einnahmen generieren könne.

Die Idee gewann im Frühjahr 2026 an Fahrt, als US-Milliardär Mark Cuban auf X anregte, Bundesstaaten sollten Firmengründungen durch KI-Agenten und Stablecoins gegen Premium-Gebühren ermöglichen, da der Erste am Markt „ein Vermögen verdienen“ werde. Gouverneur Meyer antwortete damals kurz angebunden: „Sind dran!“. Während Tech-Pioniere wie Replit-Chef Amjad Masad bereits das vollkommen selbstfahrende Unternehmen prophezeien und moderne Systeme als autonome KI-Mitarbeiter im Workspace Fuß fassen, berührt Delawares Experiment den heikelsten Punkt des modernen Wirtschaftslebens: Wo niemand persönlich haftet, verliert das Vertragswesen seine disziplinierende Wirkung.

🎯 Was das für die Praxis bedeutet

1. Vertragspartner aus den USA prüfen: Bei künftigen B2B-Verträgen mit US-Gesellschaften sollte genau hingesehen werden, welche Rechtsform vorliegt und wer vertretungsberechtigt ist. Sitzt ein reiner KI-Agent am Steuer, fehlt die persönliche Organhaftung.

2. Strengere Sicherheitsleistungen vereinbaren: Sollte der AIC-Standard Schule machen, müssen Geschäftspartner Vorauszahlungen, Treuhandkonten oder persönliche Patronatserklärungen der Geldgeber verlangen, um sich gegen Totalausfälle abzusichern.

3. Keine Scheinsicherheit im Europageschäft: Europäische Unternehmen können sich bei KI-Schäden nicht hinter US-Briefkästen verstecken. Gerichte in der EU wenden das Durchgriffsrecht bei softwarebedingten Schäden erfahrungsgemäß an, wenn Organpflichten vernachlässigt wurden.

4. Interne Freigabegrenzen definieren: Unabhängig von Delaware sollten Unternehmen für ihre eigenen autonomen Agenten strikte finanzielle Zeichnungsgrenzen und menschliche Freigabeschranken festlegen, bevor Systeme eigenständig Verträge zeichnen.

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📰 Quellen
House Oversight Committee ↗ Ars Technica ↗ Delaware Bill Draft ↗ Mustafa Suleyman auf X ↗
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